Unsere Lösungsansätze!
1. BÜRGERWILLEN ERNST NEHMEN! Wir erinnern an die Volksbefragung vom 17. Februar 2013, als die Guntramsdorfer Bürger zur Frage „Möchten Sie, dass durch entsprechende Änderungen der Bebauungspläne der Charakter unseres Ortes beibehalten wird?“ MEHRHEITLICH JA sagten!
2. Damit brachten die Guntramsdorfer klar zum Ausdruck, dass die ortsbildprägenden und identitätsstiftenden Strukturen Guntramsdorfs erhalten bleiben sollen. Also jene eines modernen Weinbauortes mit einer hohen Wohnqualität durch Wahrung des Freiflächenanteils und strukturverträglichen Bebauungsvorschriften.
3. Da hohe Nachfrage nach verfügbaren Baulandreserven mit Tendenz zu maximal verdichteter baulicher Nutzung und gleichzeitig geringe Berücksichtigung der Lage im Dorfgebiet, sowie kaum Berücksichtigung auf bestehende Ortsbildstrukturen vorherrscht (so wie dies aktuell ab 2020 beginnend am „Neue Heimat-Feld“ auf 60.000 m2 Bauland mit 50% Bebauungsdichte und in Summe rund 1.000 Wohnungen droht!), soll mit spätestens kommenden Herbst 2019 eine generelle Bausperre für das gesamte Gemeindegebiet, mit teilweisen Ausnahmen, verordnet werden.
4. Diese Bausperre ist kein generelles Bauverbot, sondern erklärt im beschlossenen Zeitraum großvolumige Wohnbauprojekte mit mehr als 10 Wohneinheiten als unzulässig.
5. Die Bausperre gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Beschluss durch den Gemeinderat, mit der Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung oder der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr.
6. Geltungsbereich der Bausperre ist das gesamte gewidmete Wohnbauland der Marktgemeinde Guntramsdorf (Bauland-Wohngebiet, Bauland-Kerngebiet und Bauland-Agrargebiet) mit Ausnahme der folgenden Bereiche:
• Bereich der geplanten „Kohlbacher Doppel- u. Reihenhaussiedlung“ zw. – Gumpoldskirchnerstraße und Ferdinand-Moser-Gasse und westlich begrenzt durch den Feldweg.
• Bereich der „Ozean- Bauten“ in Neu- Guntramsdorf – Bereich Franz-Novy-Gasse, B.v. Suttner-Gasse u. Dr. Th. Körner-Platz
In diesen Bereichen sind auf das dortige Ortsbild abgestimmte Projekte geplant bzw. befinden sich bereits in der Umsetzung, welche in den dementsprechenden Gremien erarbeitet und im Gemeinderat beschlossen wurden.
7. Während dieser Bausperre muss das bestehende, veraltete Ortsentwicklungskonzept adaptiert und mit klaren, dem Ergebnis der Volksbefragung entsprechenden, Kriterien versehen werden.
Sprich: darin soll definiert werden, in welche Richtung sich Guntramsdorf unter Berücksichtigung aller Faktoren (Verkehr, Sicherung einer hohen Wohnqualität, Freiflächen, Grünflächen, Infrastruktur, etc.) zu entwickeln hat.
8. Nach diesen Kriterien sind dann alle Baulandflächen entsprechend zu widmen, und der Bebauungsplan in punkto Bauklassen, Baudichten, etc. anzupassen.
Dieses Konzept ist klar, verständlich und verhindert den drohenden Wildwuchs an großvolumigen und in überbordender Dichte angeordneten Wohnbau, das weitere Zubetonieren unserer Ortschaft wird abgestellt.
Um dieses Konzept umzusetzen, werden dem Gemeinderat alle erforderlichen Schritte nach und nach zugeleitet.